Verbraucherinsolvenzverfahren

Wenn alle Versuche, sich mit seinen Gläubigern zu einigen, gescheitert sind, dann bleibt meist nur noch eine Verbraucherinsolvenz als letzter rettender Anker.
Aber:
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Was ist denn eine Insolvenz?

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Wie läuft so etwas?

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Was muss ich machen?

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Muss ich jetzt umziehen?

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Mein Auto?

Die meisten antworten auf diese und ähnliche Fragen:
„Na ja, ich habe da `was von 6 oder 7 Jahren Insolvenz gehört.“
„Ich darf nie wieder Verträge schließen.“
„Mir wird alles weggenommen.“
Auch jetzt sollten Sie wieder alles vergessen, was Sie schon mal gehört oder gelesen haben.
Nach dem Scheitern unseres Zahlungsvorschlages an die Gläubiger dürfen Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzantrag stellen. Die hierfür notwendige Bescheinigung erhalten Sie natürlich von uns.
Und während des Insolvenzverfahrens?

Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, Ihr pfändbares Vermögen und Einkommen an Ihre Gläubiger zu verteilen. Aber was ist denn pfändbar? Wenn Sie Ihr Auto für Ihren Job benötigen oder damit vielleicht regelmäßige dringende Arzttermine wahrnehmen müssen, wird das Auto meist nicht gepfändet. Ihr pfändbares Einkommen berechnet sich so ähnlich wie beim P-Konto. Das hängt davon ab, ob Sie beruflich tätig sind oder nicht.  Bei einer beruflichen Tätigkeit verbleibt Ihnen meist etwas mehr Geld. Wie lange das Insolvenzverfahren mit der Wohlverhaltensperiode läuft, hängt auch nicht mehr von der Höhe Ihrer Schulden ab. Nach drei Jahren ist Schluss!

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Und Verträge dürfen Sie auf jeden Fall auch in der Insolvenz abschließen.
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Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie die Restschuldbefreiung und sind wieder schuldenfrei!!

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Wir vereinbaren kurzfristig einen Termin, um Ihnen schnellstmöglich helfen zu können!

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