Bei minderjährigen Trennungskindern steigt der Mindestsatz beim Unterhalt. Abhängig vom Alter des Kindes und dem Einkommen der Eltern erhöhen sich die monatlichen Sätze in der neuen „Düsseldorfer Tabelle“ um 6,00 € bis 12,00 €. Gleichzeitig werden aber auch die Einkommensklassen reformiert, was für einige Kinder wiederum zu Einbußen führen könnte. Beim staatlichen Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, wenn der andere Elternteil seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, steigen die monatlichen Sätze um bis zu 5,00 €.
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