Ab 01.07.2023 steigt der Pfändungsfreibetrag

Die Beträge wurden um über 5% angehoben und lauten dann wie folgt: Der unpfändbare Betrag für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten steigt von aktuell 1.330,16 Euro auf 1.402,28 Euro. Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 500,62 Euro...