BGH: Pflegegeld ist nicht pfändbar

Das für die häusliche Pflege von Angehörigen gezahlte Pflegegeld darf nicht zur Begleichung von Schulden gepfändet werden. Das Pflegegeld sei eine Belohnung für den pflegerischen Einsatz, rechtlich schutzwürdig und unpfändbar, heißt es in einer am 16.01.2023...

Das ändert sich in 2023

Kindergeld Das Kindergeld steigt zum 01.01.2023 auf einheitlich 250,00 € pro Monat. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31,00 € und für das dritte Kind ein Plus von 25,00 € im Monat. Hinweis: Sie benötigen unter Umständen eine neue P-Konto...