Ab 01.07.2024 steigt der Pfändungsfreibetrag

Um verschuldeten Menschen das Existenzminimum zu sichern, sind gesetzlich sogenannte Pfän­dungs­frei­gren­zen festgelegt. Dieser Teil des Einkommens darf nicht gepfändet werden. Monatlich sind 1.402 Euro nicht pfändbar, sofern Sie keine Unterhaltsverpflichtungen habe....

Das ändert sich in 2024

Sozialhilfe und Bürgergeld Wer auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen ist, bekommt ab Januar 2024 mehr Geld. So steigen die Regelsätze in der Sozialhilfe und im Bürgergeld:   seit 1.1.2023 ab 1.1.2024 Erhöhung Alleinstehende/Alleinerziehende (Regelbedarfstufe 1)...

Ab 01.07.2023 steigt der Pfändungsfreibetrag

Die Beträge wurden um über 5% angehoben und lauten dann wie folgt: Der unpfändbare Betrag für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten steigt von aktuell 1.330,16 Euro auf 1.402,28 Euro. Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 500,62 Euro...

BGH: Pflegegeld ist nicht pfändbar

Das für die häusliche Pflege von Angehörigen gezahlte Pflegegeld darf nicht zur Begleichung von Schulden gepfändet werden. Das Pflegegeld sei eine Belohnung für den pflegerischen Einsatz, rechtlich schutzwürdig und unpfändbar, heißt es in einer am 16.01.2023...