Der Grundfreibetrag steigt um 180,00 € auf 9.000.00 €. Erst ab dieser Jahressumme müssen ledige Erwachsene ihr Einkommen versteuern. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich dieser Betrag auf insgesamt 18.000,00 €. Der Kinderfreibetrag wird um 72,00 € auf insgesamt 7.428,00 € angehoben. Für Eltern bleibt dieser Betrag pro Kind und Jahr ebenfalls steuerfrei.