Ehepartner und eingetragene Lebenspartner des Beitragszahlers können seit dem 1. November 2019 beantragen, keinen Rundfunkbeitrag für Ihre Nebenwohnung zahlen zu müssen. Damit lassen sich unter Umständen 17,50 Euro pro Monat einsparen. Bisher konnte es in solchen Fällen Schwierigkeiten geben, wenn der Inhaber der Nebenwohnung nicht auch die Hauptwohnung beim Beitragsservice angemeldet hatte. Nun ist das Befreiungsverfahren geändert worden.
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