Am 30. Juni 2020 hat die Mindestlohnkommission ihre Empfehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in den Jahren 2021 und 2022 abgegeben. Der Mindestlohn soll in vier Stufen steigen. Sofern die Bundesregierung dieser Empfehlung der Mindestlohnkommission folgt, wird der gesetzliche Mindestlohn in den Jahren 2021 und 2022 folgende neue Höhe haben:
1.1.2021 – 30.6.2021: Mindestlohn 9,50 Euro
1.7.2021 – 31.12.2021: Mindestlohn 9,60 Euro
1.1.2022 – 30.6.2022: Mindestlohn 9,82 Euro
1.7.2022 – 31.12.2022: Mindestlohn 10.45 Euro.
Von 2020 bis Ende 2022 steigt der Mindestlohn insgesamt um 11,8 Prozent.
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