Kann der Chef von seinen Mitarbeitern verlangen, dass Sie für bestimmte Tätigkeiten früher zur Arbeit kommen? „Im Arbeitszeitgesetz ist festgelegt, was zur Arbeitszeit zählt“ erklärt der Berliner Fachanwalt Peter Meyer. Das heißt: Beginn und Ende der Arbeitszeit unter Einhaltung der Ruhezeiten. Anhand von Beispielen wird deutlich, was zur Arbeitszeit gehört und was nicht. „Stellt etwa ein Chemiebetrieb seinen Mitarbeitern die Arbeitskleidung zur Verfügung, gehört das Umkleiden von Privat- in Schutzkleidung und andersherum zur Arbeitszeit“, sagt Meyer. Ein Automechaniker dagegen, der zu Hause bereits seinen Blaumann anzieht, macht das in seiner privaten Zeit.
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