Pfändung heißt nicht: Alles ist weg
Damit Sie trotz Schulden weiterhin Ihren Alltag finanzieren können, schützt der Gesetzgeber einen Teil Ihres Einkommens – den Pfändungsfreibetrag. Dieser wird jährlich angepasst und liegt ab dem 1. Juli 2025 bei 1.559,99 Euro im Monat, wenn Sie keine Unterhaltspflichten haben. Auf dem P-Konto wird auf volle 10 Euro gerundet – also 1.560 Euro.
Was ist ein P-Konto?
Ein Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto mit eingebautem Schutz: Es sichert Ihnen den gesetzlichen Freibetrag, auch wenn eine Pfändung auf Ihr Konto eingeht. Der große Vorteil: Alles unterhalb dieser Grenze bleibt für Sie verfügbar – für Miete, Strom, Lebensmittel. Dafür müssen Sie Ihr Konto aktiv umwandeln, das geht bei jeder Bank kostenlos.
Wer Unterhalt zahlt, hat Anspruch auf mehr
Wenn Sie unterhaltspflichtig sind, etwa gegenüber Kindern, Ehepartnern oder geschiedenen Partnern, erhöht sich Ihr Freibetrag ebenfalls. Die Bank berücksichtigt das, wenn Sie eine entsprechende Bescheinigung einreichen.
Pfändungsfreibetrag bei Unterhaltspflicht
0 | 1.559,99 Euro |
---|---|
1 | 2.149,99 Euro |
2 | 2.469,99 Euro |
3 | 2.799,99 Euro |
4 | 3.119,99 Euro |
5 | 3.449,99 Euro |
Weitere Auskünfte und eine sogenannte P–Konto-Bescheinigung erhalten Sie bei uns.
[Quelle: Focus-online, Sebastian Astner, 30.06.2025]
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