Ab dem 1. Juli 2025 gelten neue Pfändungssätze für Schuldner. Was das für Sie bedeutet und wie Lohnpfändung und P-Konto funktionieren.
Onlineshopping, Sportwetten, ein Auto auf Raten: Egal wofür man sein Geld ausgibt: Es kann schneller weg sein, als man denkt. Und wenn die Schulden sich häufen, kommt es früher oder später zur Pfändung. Spätestens dann stellt sich die Frage: Wie viel vom Gehalt darf eigentlich gepfändet werden – und was darf ich behalten? Die gute Nachricht: Auch bei einer Pfändung bleibt Ihnen ein gesetzlich geschützter Betrag. Und wer ein sogenanntes P-Konto führt, schützt diesen Betrag auch auf dem Konto selbst.

Pfändung heißt nicht: Alles ist weg

Damit Sie trotz Schulden weiterhin Ihren Alltag finanzieren können, schützt der Gesetzgeber einen Teil Ihres Einkommens – den Pfändungsfreibetrag. Dieser wird jährlich angepasst und liegt ab dem 1. Juli 2025 bei 1.559,99 Euro im Monat, wenn Sie keine Unterhaltspflichten haben. Auf dem P-Konto wird auf volle 10 Euro gerundet – also 1.560 Euro.

Was ist ein P-Konto?

Ein Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto mit eingebautem Schutz: Es sichert Ihnen den gesetzlichen Freibetrag, auch wenn eine Pfändung auf Ihr Konto eingeht. Der große Vorteil: Alles unterhalb dieser Grenze bleibt für Sie verfügbar – für Miete, Strom, Lebensmittel. Dafür müssen Sie Ihr Konto aktiv umwandeln, das geht bei jeder Bank kostenlos.

Wer Unterhalt zahlt, hat Anspruch auf mehr

Wenn Sie unterhaltspflichtig sind, etwa gegenüber Kindern, Ehepartnern oder geschiedenen Partnern, erhöht sich Ihr Freibetrag ebenfalls. Die Bank berücksichtigt das, wenn Sie eine entsprechende Bescheinigung einreichen.

Pfändungsfreibetrag bei Unterhaltspflicht

 
0 1.559,99 Euro
1 2.149,99 Euro
2 2.469,99 Euro
3 2.799,99 Euro
4 3.119,99 Euro
5 3.449,99 Euro

Weitere Auskünfte und eine sogenannte P–Konto-Bescheinigung erhalten Sie bei uns.

[Quelle: Focus-online, Sebastian Astner, 30.06.2025]