Der Grundfreibetrag auf dem Pfändungsschutzkonto steigt zum 01.07.2021 von 1.178,59 € auf 1.252,64 €.

Auch für die erste weitere Person, der aufgrund Gesetzes Unterhalt gewährt wird, steigt dieser Betrag von 443,57 € auf 471,44 €. Alle weiteren Personen, denen aufgrund Gesetzes Unterhalt gewährt wird, steigt dieser Betrag von 247,12 € auf 262,65 €.

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