Die Mütterrente wird deutlich ausgeweitet. Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden stärker angerechnet. Die betreffenden Renten werden so pro Kind um 16,02 Euro brutto im Westen und um 15,35 Euro im Osten erhöht. Die erweiterte Mütterrente dürfte bei im Januar beginnenden Neurenten bereits zu Buche schlagen. Die Bestandsrenten werden erst am März erhöht, der Zuschlag soll dann nachgezahlt werden.
Das Absicherungsniveau der gesetzlichen Rente wird zudem bis 2025 konstant gehalten. Das Verhältnis der Renten zu den Löhnen wird bei mindestens 48 Prozent festgeschrieben. Der Rentenbeitragssatz soll bis dahin zudem die 20-Prozent-Marke nicht überschreiten. Heute beträgt er 18,6 Prozent. Mehr Geld bekommen auch Bezieher von Erwerbsminderungsrenten.
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