Der Deutsche Bundestag hat am 17.12.2020 das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens verabschiedet. Für Privatpersonen, Selbständige und Einzelunternehmer, die einen Insolvenzantrag stellen, beträgt die Laufzeit bis zu einer Restschuldbefreiung nun drei Jahre. Bisher belief sich diese in Deutschland auf fünf bis sechs Jahre. Die gesetzlichen Änderungen gelten rückwirkend ab dem 01.10.2020. Entsprechende Anträge können ab sofort gestellt werden.