Mehr Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II

Ab Januar steigen die Regelsätze. Alleinstehende Erwachsene erhalten dann 449 Euro im Monat, das sind drei Euro mehr. Auch Kinder und Jugendliche, die Anspruch auf staatliche Leistungen haben, erhalten mehr Geld. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren steigt der Satz ebenfalls um drei Euro auf 376 Euro,  für Kinder von sechs bis 13 Jahren gibt es zwei Euro mehr, also 311 Euro pro Monat. Kinder unter sechs Jahren erhalten auch zwei Euro mehr, nämlich 285 Euro. Es erhöht sich auch die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf im ersten Schulhalbjahr um einen auf 104 Euro und im zweiten Schulhalbjahr um 50 Cent auf 52 Euro.

Mindestlöhne steigen

Die Lohnuntergrenze steigt zum 1. Januar von 9,60 Euro auf 9,82 Euro. Ab dem 1. Juli 2022 ist eine weitere Anhebung auf 10,45 Euro vorgesehen. Achtung: da dies auch für Minijobber (450 Euro) gilt, müssen unter Umständen die Arbeitszeiten neu berechnet werden, damit der Verdienst nicht über 450 Euro im Monat steigt. Mehr Geld erhalten zum Beispiel auch Elektriker. Der Branchenmindestlohn steigt von 12,40 Euro auf 12,90 Euro. Auch Dachdecker erhalten mehr. Für ungelernte Beschäftigte gibt es mindestens 13 Euro, statt bisher 12,60 Euro; Gesellen erhalten 14,50 Euro, statt bisher 14,10 Euro.

„Düsseldorfer Tabelle“ angepasst

Trennungskinder bekommen künftig mehr Geld vom unterhaltspflichtigen Elternteil. Der monatliche Mindestunterhalt bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (erste Altersstufe) beträgt dann 396 statt bisher 393 Euro. Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (zweite Altersstufe) haben Anspruch auf 455 statt bisher 451 Euro. Für Kinder vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (dritte Altersstufe) beläuft sich der Mindestunterhalt auf 533 statt bisher 528 Euro. Wie bisher auch werden die Bedarfssätze der zweiten bis fünften Einkommensgruppe um jeweils fünf Prozent und die der weiteren Einkommensgruppen um je acht Prozent des Mindestunterhalts erhöht. Auch volljährige Kinder bekommen mehr Geld: Ihr Bedarf beläuft sich auf 125 Prozent des Bedarfs der zweiten Altersstufe. Das sind 569 Euro in der ersten Einkommensgruppe. Zusätzlich zu den bereits bestehenden zehn Einkommensgruppen ist die Düsseldorfer Tabelle um fünf weitere Einkommensgruppen ergänzt worden. Bislang endete sie bei einem Einkommen von bis zu 5.500 Euro, jetzt werden die Unterhaltssätze für ein bereinigtes Einkommen von bis zu 11.000 Euro ausgewiesen.

Grundfreibetrag auf dem P-Konto

Bereits seit dem 01.12.2021 beträgt ihr Freibetrag auf dem P-Konto nunmehr 1.252,64 €.

[Quelle: ARAG]