Wer ab 2018 eine Erwerbsminderungsrente bezieht, weil er aus Gesundheitsgründen nicht mehr arbeiten kann, wird bessergestellt. Bisher werden Betroffene bei der Rente so gestellt, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Diese Grenze wird nun stufenweise bis zum Jahr 2024 auf 65 Jahre angehoben.

Bei einem Rentenbeginn 2018 endet die Zurechnungszeit zunächst mit 62 Jahren und 3 Monaten.

Wegen der schrittweisen Anhebung des Rentenalters auf 67 stiegt die Altersgrenze um einen weiteren Monat. Versicherte, die 1953 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und 7 Monaten.