Zum 1. Januar 2021 steigt der Regelsatz um 1,6 Prozent

Laut einem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums für das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sollen die Hartz-IV-Sätze zum 1. Januar 2021 steigen. Alleinstehende Erwachsene sollen künftig 439 Euro monatlich bekommen, bisher 432 Euro. Paare und Bedarfsgemeinschaften sollen künftig 395 Euro bekommen (plus 6 Euro). Der Regelsatz für Kinder von 14 bis 17 Jahren soll um 39 auf 367 Euro angehoben werden. Für bis zu 5-jährige Kinder soll es ebenso einen deutlichen Aufschlag auf 279 Euro (plus 29 Euro) geben. Für 6- bis 13-jährige Kinder bleibt der Regelbedarf weiterhin bei 308 Euro. Im September soll die Bundesregierung die neuen Regelsätze verabschieden.