Ein Konto, auf das jeder in Deutschland Anspruch hat: Das ist die Grundidee hinter dem Basiskonto. Doch bei der Deutschen Bank kostet selbiges 8,99 Euro im Monat – zu viel wie der Bundesgerichtshof am 30.06.2020 geurteilt hat. Verbraucherschützer sehen trotzdem noch Handlungsbedarf.

Die Idee klingt gut: Jeder, egal wie arm oder reich, hat Anspruch auf ein eigenes Girokonto, die Bank darf keinen Kunden abweisen. Seit 2016 gibt es in Deutschland dass sogenannte Basiskonto. Aber bei der Deutschen Bank kostet die Kontoführung 8,99 Euro im Monat, und das ist kein Einzelfall. Kann das rechtens sein? Die Verbraucherzentralen wollten das höchstrichterlich klären lassen. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt: Laut Gesetz müssen die Kosten angemessen sein. Eine konkrete Obergrenze nannten sie nicht. 8,99 Euro im Monat plus 1,50 Euro für einzelne Services sind aber zu viel. Die Banken dürften ihren Mehraufwand für die Führung der Basiskonten nicht allein auf deren Inhaber umlegen. (Az. XI ZR 119/19)

Ein Basiskonto – was ist das genau?

Menschen ohne geregeltes Einkommen haben Schwierigkeiten, ein normales Konto zu eröffnen. Und ohne Konto ist es schwer, eine Wohnung zu finden oder eine Arbeitsstelle. Das Basiskonto soll auch Sozialhilfeempfängern, Obdachlosen oder Geflüchteten offenstehen. Sie können darüber alle grundlegenden Bankgeschäfte abwickeln: Geld einzahlen und abheben, Überweisungen veranlassen, mit Karte bezahlen. Das Besondere ist, dass die Bank den Antrag auf Eröffnung nur in sehr wenigen Ausnahmefällen ablehnen darf. Der Kunde muss keinen Wohnsitz angemeldet haben. Es reicht, wenn er eine Kontaktadresse angibt, zum Beispiel von Angehörigen, Freunden oder einer Beratungsstelle.

Darf die Bank sich das Konto bezahlen lassen?

Das darf sie. Das Basiskonto muss nicht kostenlos sein. Im Gesetz steht nur, dass das Entgelt für die Dienste „angemessen“ sein muss. Und: „Für die Beurteilung der Angemessenheit sind insbesondere die marktüblichen Entgelte sowie das Nutzerverhalten zu berücksichtigen.“ Das bedeutet, dass im Zweifelsfall die Gerichte entscheiden müssen. Auch die Finanzaufsicht Bafin kann Banken anweisen, unangemessen hohe Kontogebühren zu senken. Die Verbraucherzentralen kritisieren die Regelung. Sie befürchten, dass Menschen, denen eigentlich ein Basiskonto zusteht, es sich am Ende schlicht nicht leisten können. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte deshalb die Deutsche Bank und auch zwei andere Kreditinstitute verklagt. Vorstand Klaus Müller nannte das BGH-Urteil „ein wichtiges Signal für mehr Verbraucherschutz im Finanzsektor“. „Banken sollten bei denen, die ohnehin wenig haben, nicht unnötig viel abkassieren.“ Müller forderte die Bundesregierung zum Nachlegen auf. „Das aktuelle Gesetz lässt Banken zu viel Spielraum bei der Preiskalkulation“, sagte er. Der europäische Gesetzgeber habe gewollt, dass Basiskonten kostenlos oder zu einem angemessenen Entgelt geführt werden könnten. „Genau dieser Anspruch muss auch im deutschen Gesetz klarer und deutlicher verankert werden.“

Wie viel Geld verlangen die Banken?

Das ist sehr unterschiedlich. Die Stiftung Warentest hat aber festgestellt, dass die Basiskonten seit einer ersten Untersuchung 2017 unterm Strich teurer geworden sind. Zum Stichtag 1. Oktober 2019 boten von 124 untersuchten Banken nur 2 das Basiskonto gratis an. Bei den teuersten Banken musste der Kunde in der Modellrechnung mehr als 200 Euro im Jahr für das Konto und seine Transaktionen bezahlen. Die Deutsche Bank, um die es jetzt in Karlsruhe ging, ist also kein Einzelfall. Dort fielen zum Monatspreis von 8,99 Euro noch Extra-Kosten an, wenn der Kunde die Hilfe eines Mitarbeiters benötigte. Dann kostete zum Beispiel jede Überweisung 1,50 Euro. Die Deutsche Bank darf ihr Basiskonto aber ab sofort nicht mehr zu diesen Konditionen anbieten. Das Urteil gilt auch für bereits laufende Verträge. „Die Banken müssen diese Kosten, die Basiskonten verursachen, über ihre allgemeinen Preise auf alle Kunden umlegen und sich damit auch dem allgemeinen Wettbewerb stellen“, sagte BGH-Sprecherin Dietlind Weinland. Banken, die das bisher anders handhabten, müssten ihre Preise jetzt überarbeiten. Man werde die Vorgaben des BGH selbstverständlich umgehend umsetzen“, hieß es in einer Stellungnahme des Geldinstituts. „Die Deutsche Bank wird im Fall von berechtigten Ansprüchen die entsprechenden Erstattungen an die betroffenen Kunden leisten.“

Wie rechtfertigen die Banken diese Preise?

Die Deutsche Bank hat im Prozess vorgerechnet, dass die Kontogebühr ziemlich genau den eigenen Kosten entspreche. Nach Darstellung des Geldhauses sind die Formalitäten bei der Eröffnung des Kontos und der Umgang mit der speziellen Kundengruppe mit überdurchschnittlich viel Aufwand verbunden. Außerdem gebe es höhere Risiken: Beim Basiskonto müssten die Mitarbeiter ganz besonders darauf achten, dass es nicht zur Geldwäsche oder Terrorfinanzierung missbraucht werde. Dass 8,99 Euro zu viel sind, darüber waren sich bereits das Landgericht und das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt einig. Das Basiskonto müsse nicht das günstigste Konto im Angebot sein, urteilten 2019 die OLG-Richter. Es komme allein auf den durchschnittlichen Nutzer an – und dass Basiskonto-Kunden besonders viel Hilfe bräuchten, sei nur die halbe Wahrheit. So seien viele junge Zuwanderer firm im Umgang mit dem Smartphone und erledigten ihre Bankgeschäfte selbstständig online. Auf den Konten von Menschen mit wenig Geld gebe es auch nicht allzu viel Bewegung. Die Bank lege außerdem unzulässigerweise Kosten für Aufgaben um, zu denen sie gesetzlich verpflichtet sei. Diese Sichtweise wurde jetzt vom BGH bestätigt.

(Quelle: dpa/thp/hub)