Verpflegungsmehraufwand

Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen werden von derzeit 24 Euro auf 28 Euro (bei An- und Abreisetagen von aktuell 12 Euro auf 14 Euro) erhöht.

Mindestlohn und Minijobs

Der Mindestlohn erhöht sich ab 1. Januar 2020 von 9,19 Euro auf 9,35 Euro. Ein Minijobber darf danach höchstens 48,13 Stunden monatlich arbeiten, sonst wird die Verdienstgrenze von 450 Euro überschritten.

Mindestvergütung für Auszubildende

Ab 2020 wird die Mindestvergütung für Azubis gesetzlich festgeschrieben. Um einen gleitenden Einstieg für die Ausbildungsbetriebe zu ermöglichen, erfolgt der Einstieg stufenweise. Beginnt die Ausbildung im Jahr 2020, erhalten Azubis im ersten Jahr mindestens 515 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr sind es 608 Euro und im dritten Jahr 695 Euro. Doch Ausnahmen sind möglich: Die Betriebe dürfen diese Untergrenze unterschreiten, wenn eine geringere Ausbildungsvergütung in einem Tarifvertrag geregelt ist.

Mehr Geld im neuen Jahr

Zum 1. Januar 2020 steigen die Regelsätze für Hartz IV, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Sätze werden um durchschnittlich 1,9 Prozent angehoben. Ebenfalls zum 1. Januar 2020 bekommen rund 660.000 Haushalte mit niedrigem Einkommen mehr Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder auch zum Unterhalt einer Eigentumswohnung. Etwa 750.000 Kinder werden auch vom neuen Kinderzuschlag profitieren. Den Zuschlag bekommen Familien mit einem Einkommen, das nur knapp über Hartz IV-Niveau liegt. Elternpaare mit gemeinsam mindestens 900 Euro brutto und Alleinerziehende mit einem Bruttobetrag ab 600 Euro gehören zum Empfängerkreis. Abhängig von der Bedürftigkeit gibt es maximal 185 Euro pro Kind und Monat.

Monatlicher Regelsatz für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und ihre Kinder in Euro (Stand 1. Januar 2020, mit Veränderung zu 2019)

  • Alleinstehende, Alleinerziehende: 432 (+ 8 Euro)
  • In einem Haushalt zusammenlebende Partner: je 389 (+ 7 Euro)
  • erwerbslose 18- bis 24-Jährige im Haushalt der Eltern: 345 (+ 6 Euro)
  • 14- bis 17-Jährige: 328 (+ 6 Euro)
  • Sechs- bis 13-Jährige: 308 (+ 6 Euro)
  • unter Sechsjährige: 250 (+ 5 Euro)