Ab März 2022 gelten einige Regeln, die für mehr Verbraucherschutz sorgen sollen. Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes im Überblick:

  • Verbraucher werden künftig besser vor überlangen Vertragsverlängerungen geschützt, aus denen sie oft nicht schnell herauskamen.
  • Entsprechende Regelungen für faire Verbraucherverträge treten am 1. März 2022 in Kraft und werden dafür sorgen, dass Sie automatische Vertragsverlängerungen bei Verträgen über regelmäßige Warenlieferungen und Dienstleistungen (z.B. für Streamingdienste oder Zeitschriften-Abos) deutlich schneller kündigen können.
  • Zusätzlich wurde auch das Problem mit den komplizierten Kündigungsprozessen erkannt und die Einführung eines Kündigungs-Buttons im Internet beschlossen.
  • Flankiert wird der Button noch mit einer Pflicht zur Eingangsbestätigung der Kündigung, damit Sie auch sicher wissen, dass ihre Kündigung angekommen ist.
  • Am Telefon besprochene Energielieferungsverträge müssen außerdem schriftlich bestätigt werden (zum Beispiel per Brief, E-Mail oder SMS). Es ist damit deutlich schwieriger, Ihnen am Telefon einen Vertrag unterzuschieben.

 

1. Automatische Vertragsverlängerungen

Viele Anbieter versuchen, Kunden durch automatische Vertragsverlängerungen dauerhaft an sich zu binden. Das Faire-Verbraucherverträge-Gesetz macht endlich Schluss mit überlangen automatischen Verlängerungen, aus denen die Verbraucher oft nicht schnell herauskamen. Künftig sind bei vielen Verträgen stillschweigende Vertragsverlängerungen in AGB nur noch zulässig, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und die Verbraucher eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat erhalten. Das bedeutet für Sie: nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit kommen Sie, wenn Sie wollen, spätestens einen Monat nach Zugang Ihrer Kündigung aus dem Vertrag heraus.

2. Verkürzte Kündigungsfristen

Die Kündigungsfrist von Verträgen – zum Beispiel für den Trainingsunterricht im Fitnessstudio – wird verkürzt. Anstatt der bisher möglichen 3 Monate, können Sie künftige Verträge bereits mit einer Frist von maximal 1 Monat vor Ablauf der Erstvertragslaufzeit kündigen. Ausgenommen sind auch hier unter anderem Versicherungsverträge.

3. Kündigungs-Button im Internet

Neue Verträge abzuschließen, wird Kunden bei den meisten Anbietern im Internet sehr leicht gemacht. Die Kündigung eines Vertrages ist online dagegen oft komplizierter. Abhilfe soll hier die Einführung des Kündigungs-Buttons im Internet schaffen, der Ihnen das Kündigen von langfristigen Verträgen, wie beispielsweise Handyverträgen, einfacher macht. Außerdem müssen Sie nach einer Kündigung über den Kündigungs-Button unmittelbar danach eine elektronische Eingangsbestätigung bekommen, z.B. per E-Mail. Damit kann dann kein Anbieter mehr behaupten, Ihre Kündigung gar nicht erhalten zu haben. Der Kündigungs-Button ist von den Unternehmen bis spätestens zum 1. Juli 2022 einzuführen. Die Regelungen gelten auch für Verträge, die vor diesem Datum entstanden sind. Ausgenommen von den Regelungen zum Kündigungs-Button sind z.B. Webseiten, die Finanzdienstleistungen anbieten.

4. Bestätigung bei Verträgen, die am Telefon besprochen worden sind

Nach wie vor gibt es viele Beschwerden von Verbrauchern, die nach einem Telefongespräch ungewollt einen Vertrag bekommen haben, den sie nie abschließen wollten. Das Faire-Verbraucherverträge-Gesetz war Anlass dafür, dass für Strom- und Gasverträge eine Zustimmung in Textform eingeführt wird. Das heißt für Sie: Ein solcher Vertrag kann am Telefon nicht mehr wirksam abgeschlossen, sondern nur in Textform, beispielsweise per E-Mail. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, den Vertrag und dessen Bedingungen in Ruhe zu prüfen. Ein Telefonat allein führt dann nicht mehr zu einem Vertragsabschluss.

 

Ein Überblick über die aktuellen Regelungen

Fitnessstudioverträge

Die meisten Fitness-Verträge werden für eine feste Dauer abgeschlossen. Eine Erstlaufzeit von 24 Monaten ist hierbei zulässig. Die längere Treue wird oft mit einem niedrigeren Monatsbeitrag belohnt. Wer jedoch flexibel bleiben möchte, sollte sich nicht zu lange binden. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich meist automatisch um einen bestimmten Zeitraum. Eine automatische Verlängerung um mehr als ein Jahr ist jedoch nicht zulässig. Für viele Fitnessstudio-Verträge, die seit dem 1. März 2022 neu abgeschlossen wurden, gilt: Eine automatische Vertragsverlängerung ist sogar nur noch dann zulässig, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und jeweils zum Monatsende gekündigt werden kann.

Mobilfunk, Telefon, Internet

Wollen Sie Ihren Mobilfunkanbieter wechseln, ist das mit manchen Hürden verbunden. Ein wichtiger Punkt dabei ist der Kündigungstermin. Der Anbieter muss Ihnen mitteilen, welcher der letzten Kalendertag ist, an dem die Kündigung beim Anbieter eingehen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern. Schicken Sie die Kündigung rechtzeitig los, um diesen Termin nicht zu verpassen. Werbeanrufe, denen Sie nicht ausdrücklich zugestimmt haben, sin übrigens nicht erlaubt. Die Bundesnetzagentur geht gegen diese sogenannten „cold calls“ vor und verhängte schon mehrfach Bußgelder. Mit dem ab 1. Dezember 2021 geltenden § 54 Telekommunikationsgesetz sind Verbraucher besser vor untergeschobenen Telefon- und Internetverträgen geschützt. Bei Abschluss am Telefon muss der Anbieter unverzüglich anschließend in Textform Informationen zur Verfügung stellen und die Verbraucher müssen den Vertrag in Textform genehmigen. Solange ist der Vertrag schwebend unwirksam.

[Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband]