Ab dem 1. Januar 2021 bekommen Eltern mehr Kindergeld, nämlich für das erste und zweite Kind jeweils 219,00 EUR und für das dritte Kind 225,00 EUR. Ab dem vierten und für jedes weitere Kind werden vom Staat fortan sogar 250,00 EUR gezahlt. Das Kindergeld ist grundsätzlich pfändbar. Wenn Sie jedoch eine P-Konto Bescheinigung bei Ihrer Bank eingereicht haben, können Sie es vor dem Zugriff der Gläubiger schützen. Viele Verbraucher freuen sich über die Erhöhung, wissen jedoch nicht, ob der Pfändungsfreibetrag bei der eigenen Bank automatisch erhöht wird. Wir erklären Ihnen daher, ob Sie aktiv werden müssen, weil der Kindergeldbetrag sich erhöht.
Haben Sie bereits ein P-Konto eröffnet und eine P-Konto Bescheinigung beantragt, so sollten Sie in jedem Fall sicherstellen, dass Ihre Bank auch den erhöhten Kindergeldbetrag für Sie schützt. Es gibt einige Banken, die den Pfändungsfreibetrag automatisch an den höheren Kindergeldbetrag anpassen. Allerdings machen das nicht alle Banken. Daher ist es wichtig, dass Sie bei Ihrer Bank nachfragen, ob diese den Pfändungsfreibetrag automatisch erhöht. Sollte das nicht der Fall sein, müssen Sie eine neue Bescheinigung anfordern, um Ihren Pfändungsfreibetrag zu erhöhen.
Droht Ihnen eine Kontopfändung und Sie haben noch kein P-Konto, so sollten Sie unbedingt sofort eine Bescheinigung über die Pfändungsfreibeträge anfordern. Auf diese Weise schützen Sie Ihr hart verdientes Geld. Im neuen Jahr müssen Sie dann eine neue Bescheinigung beantragen, weil sich der Kindergeldbetrag erhöht hat.
[Quelle: Schutzkonto]
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