Mit dem 01.07.2021 ist der gesetzliche Mindestlohn von 9,50 auf 9,60 Euro pro Stunde gestiegen.

„Das gilt auch für Minijobber, die zum Beispiel im privaten Haushalt als Haushaltshilfe oder Gärtner tätig sind“ erläutert Isabell Klocke vom Bund der Steuerzahler. Da Minijobber im Monat aber prinzipiell nicht mehr als 450 Euro verdienen dürfen, muss eventuell die Arbeitszeit verringert werden, um unter dieser Grenze zu bleiben. Andernfalls kann durch die Anhebung des Stundenlohns der sozialversicherungsfreie Minijob in Gefahr geraten, und es können höhere Steuern und Sozialabgaben anfallen.

[Quelle: MAZ 02.07.2021]